Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.1988 - 4 B 126.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,13273
BVerwG, 18.07.1988 - 4 B 126.88 (https://dejure.org/1988,13273)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1988 - 4 B 126.88 (https://dejure.org/1988,13273)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1988 - 4 B 126.88 (https://dejure.org/1988,13273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,13273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße Bezeichnung des Verfahrensmangels unzureichender Sachaufklärung - Genehmigung für Räumlichkeiten für Bewachungspersonal

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1988 - 4 B 126.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierfür erforderlich, daß substantiiert dargelegt wird, entweder welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel hierzu in Betracht gekommen wären und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 Nr. 128; Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 Nr. 164).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1988 - 4 B 126.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierfür erforderlich, daß substantiiert dargelegt wird, entweder welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel hierzu in Betracht gekommen wären und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 Nr. 128; Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 Nr. 164).
  • BVerwG, 18.07.1988 - 4 B 125.88

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Innenbereich - Grundstück als Teil eines im

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1988 - 4 B 126.88
    Zur Frage der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wird auf den Beschluß des Senats vom heutigen Tage in der Beschwerdesache BVerwG 4 B 125.88 verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht