Rechtsprechung
BVerwG, 18.07.1988 - 4 B 126.88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße Bezeichnung des Verfahrensmangels unzureichender Sachaufklärung - Genehmigung für Räumlichkeiten für Bewachungspersonal
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1988 - 7 A 2260.86
- BVerwG, 18.07.1988 - 4 B 126.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78
Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1988 - 4 B 126.88
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierfür erforderlich, daß substantiiert dargelegt wird, entweder welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel hierzu in Betracht gekommen wären und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 Nr. 128; Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 Nr. 164). - BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74
Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1988 - 4 B 126.88
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierfür erforderlich, daß substantiiert dargelegt wird, entweder welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel hierzu in Betracht gekommen wären und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 Nr. 128; Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 Nr. 164). - BVerwG, 18.07.1988 - 4 B 125.88
Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Innenbereich - Grundstück als Teil eines im …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1988 - 4 B 126.88
Zur Frage der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wird auf den Beschluß des Senats vom heutigen Tage in der Beschwerdesache BVerwG 4 B 125.88 verwiesen.